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3. Kapitel
Mein
korrigierter Schulabschluss und Fachschulbesuch
Durch die zwei
neuen Laborantinnen, Inge und Ilona, erfuhr ich viel über das Studium an
der Fachschule für Landwirtschaft und Gartenbau in Dresden Pillnitz und
das spannende Studentenleben an der Schule. Deshalb reifte in mir der
Entschluss, zunächst Fachschüler zu werden. Ich besorgte mir die
Anforderungen für die Zulassung zu diesem Studium, die
unglücklicherweise an den verschiedenen Fachschulen der DDR
gleichlautend waren und die ich nicht erfüllte. Denn für die Zulassung
waren das Abschlusszeugnis der Volksschule und der Facharbeiterbrief
über eine abgeschlossene landwirtschaftliche Lehre die Voraussetzung.
Dazu musste vor Studienbeginn noch eine schriftliche und mündliche
Aufnahmeprüfung bestanden werden.
Mein Zeugnis als Besamungstechniker
wurde weder als Ersatz für einen Facharbeiterbrief akzeptiert noch meine
Tätigkeit als Beruf anerkannt. Denn Besamungstechniker war damals so
wenig ein abgeschlossener und anerkannter Ausbildungsberuf wie zum
Beispiel LKW-Fahrer. Dennoch bewarb ich mich an verschiedenen
Fachschulen, schrieb meinen Lebenslauf in Schönschrift und reichte das
Besamungszeugnis ein, während ich das fehlende Abschlusszeugnis der
Volksschule als verloren gegangen erklärte.
In allen Antworten auf meine
Bewerbungen wurde darauf verwiesen, dass ich vor Studienbeginn den
Nachweis zu einer abgeschlossenen landwirtschaftlichen Lehre erbringen
müsste. Doch unerwartet erhielt ich von der Landwirtschaftlichen
Fachschule in Mühlhausen eine Einladung zur Aufnahmeprüfung, die ich
aber nicht bestand. Nicht genug damit, zu diesem Fehlschlag kam noch die
Blamage, dass meine Dienststelle von der Fachschule die Empfehlung
erhielt, mich besser in der Praxis zu belassen als zum Fachschulstudium
zu delegieren.
Weil bis dahin niemand von meinen verborgenen Aktivitäten
wusste, war es für mich besonders unangenehm, dass nun alles ruchbar
geworden war. Ich hätte nämlich meine Dienststelle im Voraus informieren
müssen, weil man in der DDR für ein Studium vom Betrieb, der Partei oder
einer anderen offiziellen Organisation zu solchen Exkursen delegiert
wurde bzw. werden musste. Da mir aber von Seiten meiner Vorgesetzten
keinerlei Maßregelung und auch keine Disziplinarmaßnahmen zuteil wurden,
blieb mir nur ein mit der Zeit schwächer werdendes Unbehagen, so dass
ich bald wieder anfing, im Verborgenen weiterzumachen.
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